AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Unternehmensdaten von HAWEO

Unternehmen: HAWEO GmbH | Telefon: 0664/13 15 814 | E-Mail: info@haweo.at | Internet: www.haweo.at | FN: 508569 x | UID-Nr.: ATU 74165609 | Steuernummer: 169/5878

 

  1. Begriffe

HAWEO:

HAWEO ist die Bezeichnung der Firma, die im Internet Handwerksleistungen anbietet

Maler – Fassaden und Bodenlegerarbeiten

HAWEO GmbH

 

Auftraggeber:

Auftraggeber ist, wer die HAWEO GmbH mit der Erbringung von Werkleistungen beauftragt. Synonym verwendet werden die Begriffe „Kunde“ und die Abkürzung „AG“

 

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit HAWEO abgeschlossene Verträge. Der Kunde bestätigt mit der verbindlichen Auftragserteilung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und als Vertragsbestandteil akzeptiert zu haben.

 

  1. Angebot

HAWEO stellt dem Kunden auf seiner Homepage ein Tool zur Verfügung, mit dem dieser durch selbstständige Eingabe der dafür erforderlichen Daten und Informationen in der Lage ist, den erforderlichen Umfang von Handwerksleistungen und damit die Grundlagen für ein Angebot zu konfiguriert. Als Ergebnis wird ihm ein Dokument in digitaler Form zur Verfügung gestellt, das als Kostenvoranschlag von HAWEO gilt.

 

HAWEO bleibt dem Kunden gegenüber an diesen Kostenvoranschlag für 30 Tage ab dessen Erstellung gebunden. HAWEO garantiert die Durchführung der angefragten Arbeiten zu den Preisen laut Kostenvoranschlag unter der Bedingung, dass die vom Kunden selbst bekanntgegebenen Daten und Informationen inhaltlich richtig sind.

 

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen HAWEO und dem Kunden kommt mit Übersendung der Auftragsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene Adresse zustande. Mit der Bekanntgabe einer E-Mail Adresse erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ihm bis auf Widerruf rechtsverbindliche Erklärung an diese Adresse zugestellt werden können.

  1. Voraussetzungen vor Ort

Der Kunde sorgt dafür, dass während Arbeiten, die in einem Gebäude durchzuführen sind, eine dauerhafte Raumtemperatur von zumindest +10 Grad Celsius gewährleistet ist. Strom und Wasser werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

Die u bearbeitenden Flächen müssen frei zugänglich sein. Die für die Leistungserbringung erforderliche Manipulation mit Möbeln oder sonstigen Einrichtungsgegenständen ist nicht Auftragsgegenstand. Sie kann aber zwischen HAWEO und Kunde gesondert vereinbart werden.

 

Voraussetzung für die Erbringung von Malerarbeiten ist ein tragfähiger Untergrund. Die Durchführung von Bodenlegerarbeiten setzt eine ebene und tragfähige Fußbodenkonstruktion voraus. HAWEO trifft keine über den üblichen Umfang hinausgehende, besondere Prüf- und Untersuchungspflicht.

 

  1. Fristen und Termine

HAWEO bemüht sich, vereinbarte Leistungsfristen und –termine einzuhalten. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger dafür erforderlicher Vorarbeiten. Sollten die Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht vorliegen, ist HAWEO berechtigt, mit den Arbeiten binnen angemessener Frist nach Erhalt einer Fertigstellungsmeldung zu beginnen. Die Ausführungsfristen und-termine verschieben sich um jenen Zeitraum, der zwischen ursprünglich geplantem Arbeitsbeginn und tatsächlichem Arbeitsbeginn liegt.

 

  1. Gewährleistung, Schadenersatz

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von HAWEO für Sachschäden ausgeschlossen.

 

  1. Zahlungsfrist

HAWEO wird die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten abrechnen. Die Zahlung der Rechnungssumme ist bei Erhalt der Rechnung vorzunehmen, sie ist bei Erhalt fällig. Bei Auftragserteilung leistet der Kunde eine Anzahlung von 30%. Der Zahlungseingang ist weitere Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten. HAWEO und der Kunde können die Legung von Teilrechnungen vereinbaren.

 

  1. Zahlungsverzug

Bei Fristenversäumnissen im Zusammenhang mit der Zahlung der von HAWEO gelegten Rechnung werden pro Mahnung Spesen in Höhe von €  30,00 und Verzugszinsen für den gesamt fällig gewordenen und noch nicht bezahlten Betrag in Höhe von 12% pro Jahr in Rechnung gestellt.

HAWEO ist berechtigt, gegen Vorlage entsprechender Nachweis höhere Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Gerichtlich zuerkannte Kosten sind jedenfalls in voller Höhe zu ersetzen.

 

 

 

  1. Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Ist der Vertrag zwischen HAWEO und dem Kunden ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel (z.B. Mail, Telefon, Fax) zustande gekommen und ist der Kunde Verbraucher, kann er vom Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Dies ist der Zugang der Auftragsbestätigung von HAWEO in der Sphäre des Kunden.

 

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde kann das beiliegende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

 

Wird mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen, so hat der Kunde im Fall des fristgerecht erklärten Vertragsrücktritts dennoch die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu bezahlen. Die Höhe des Entgelts errechnet sich aus der Relation zwischen dem Umfang der beauftragten Leistung und der tatsächlichen Leistungserbringung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ist die Abgabe einer Erklärung gegenüber HAWEO, dass noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen werden soll. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Leistung zum Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts bereits beendet ist.

 

Wenn der Kunde vom Vertrag fristgerecht zurückgetreten ist und noch keine Leistung erbracht wurde, hat HAWEO dem Kunden alle Zahlungen, die erhalten wurde, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Vertragsrücktritt bei HAWEO eingegangen ist.